Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden derart abgeändert, daß die Entscheidung zu lauten hat: Das Klagebegehren, die beklagten Parteien seien zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei den Betrag von S 238.658,-- samt 11,25 % Zinsen seit 1. Juli 1987 zu bezahle…
Text Entscheidungsgründe: Die klagende Bank hat der nunmehr in den USA lebenden Eleonore A***** in den Jahren 1980 bis 1983 mehrere Kredite eingeräumt, aus denen zum 15. Juni 1983 noch eine Schuld von S 340.316,-- unberichtigt aushaftete. In dem an diesem Tage mit Eleonore A***** als Verkäuferin über der…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist im Sinne der folgenden Ausführungen zulässig und gerechtfertigt. Ein konstitutives Anerkenntnis, dessen Vorliegen hier von den Vorinstanzen zu unrecht angenommen wurde, ist ein, einen neuen selbständigen Verpflichtungsgrund bildender Feststellungsvertrag, in dem eine Partei durch e…