Spruch I. Der Antrag der klagenden Partei, eine mündliche Revisionsverhandlung durchzuführen, wird abgewiesen. II. Der Revision der klagenden Partei wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit EUR 2.882,99 (darin enthalten EUR 480,50 Umsatzsteuer) bestimmten Kos…
Text Entscheidungsgründe: Mit der wesentlichen Behauptung, mangels eines gültigen Schiedsvertrags sei der Aufhebungsgrund des § 595 Abs 1 Z 1 ZPO gegeben; darüber hinaus lägen aber auch die Aufhebungsgründe der Z 2, 4 und 6 leg cit vor, begehrt die Klägerin die Aufhebung folgender drei, jeweils in engli…
Rechtliche Beurteilung I. Der Antrag auf Durchführung einer mündlichen Revisionsverhandlung ist unberechtigt. Gemäß § 509 Abs 1 ZPO entscheidet der Oberste Gerichtshof über die Revision ohne vorhergehende mündliche Verhandlung in nichtöffentlicher Sitzung. Er kann jedoch, wenn dies im Einzelfall erforderlich erscheint, au…