Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 2.674,80 EUR (darin 445,80 EUR USt) bestimmten Kosten des Rekursverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Mit Urteil des Handelsgerichts Wien vom 27. 9. 2013, GZ 23 Cg 23/11z 25, wurde das primär auf Zahlung von 633.290,10 EUR sA gerichtete Klagebegehren abgewiesen. Der Kläger hatte sein Begehren darauf gestützt, dass die Beklagte als „Rating-Agentur“ zumindest fahrlässig unrichtige Angaben…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist zulässig (§ 24 Abs 2 JN). Er ist aber nicht berechtigt. Die behauptete Aktenwidrigkeit liegt nicht vor, weil der Kläger tatsächlich keinen konkreten „ähnlich gelagerten Haftungsfall“ genannt hat, der das Unternehmen des abgelehnten fachmännischen Laienrichters betrifft. Der Berechtigu…