Spruch Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei die mit S 21.326,25 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 1.720,57 Umsatzsteuer und S 2.400,-- Barauslagen) binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.…
Rechtliche Beurteilung Die beklagten Parteien haben die Revision am 7.3.1986 zurückgenommen. Zufolge rechtzeitig gestellten Antrages der klagenden Partei sind sie deshalb gemäß den §§ 513, 484 Abs.3 ZPO verpflichtet, dieser die Kosten des Revisionsverfahrens zu ersetzen. Dabei wurde berücksichtigt, daß die Verdienstsumme …