JudikaturJustizRS0041770

RS0041770 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. November 2023

Die Beschwer muss zur Zeit der Einlegung des Rechtsmittels gegeben sein und zur Zeit der Entscheidung über das Rechtsmittel noch fortbestehen; andernfalls ist das Rechtsmittel als unzulässig zurückzuweisen (unter ausdrücklicher Ablehnung von 2 Ob 12/62, JBl 1962,511 unter ablehnender Kritik von Novak).

Entscheidungen
309