JudikaturJustizRS0041758

RS0041758 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. November 2022

Die Beschwer kann auch in einem prozessualen Nachteil gelegen sein, zum Beispiel wenn die Klage wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges oder wegen entschiedener Streitsache zurück- statt als unbegründet abgewiesen wurde (SZ 8/97, JBl 1951,574).

Entscheidungen
39