JudikaturJustizRS0041679

RS0041679 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Dezember 2014

Nach ständiger Rechtsprechung ist das Rechtsmittel nicht erst nach Zustellung der Entscheidung, sondern schon von dem Zeitpunkt an zulässig, in dem die Bindung des Gerichtes an seine Entscheidung eingetreten ist (vgl SZ XXI/2).

Entscheidungen
12