Spruch Ist bei einer aus zwei Gesellschaftern bestehenden offenen Handelsgesellschaft ein Gesellschafter gestorben, tritt auf Grund einer Fortsetzungsklausel des Gesellschaftsvertrages der Rechtsübergang auf den verbleibenden Gesellschafter kraft Anwachsungsrechtes ein Entscheidung vom 8. November 1966, 8…
Text Der Kläger Hans A. behauptet, daß im Zeitpunkt der Abänderung des Gesellschaftsvertrages durch den Vertrag vom 6. Oktober 1930 Adolf A. und Konrad A. und er Gesellschafter der offenen Handelsgesellschaft Johann A. Söhne gewesen seien; Konrad A. sei in der Folge ausgeschieden und als Gesellschafter …
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Es ist richtig, daß im Schrifttum (vgl. Baumbach - Duden, Kommentar zum HGB., 1964, bei § 138, Bemerkung 2 B) und in der Rechtsprechung (vgl. HS. 1400; DJZ. 1957 S. 308) die Rechtsansicht vertreten wird, daß eine Fortsetzungsklausel (§ 138 HGB.) als ein vertragliches Übernahmsre…