Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Die Sachbeschlüsse der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie zu lauten haben: „1. Der Antragsgegnerin wird aufgetragen, binnen vier Monaten die Kellerwände des Bestandobjekts G***** 88/2 trocken zu legen. 2. Das Mehrbegehren, der Antragsgegn…
Text Begründung: Die Antragsgegnerin ist eine gemeinnützige Bauvereinigung in der Rechtsform einer Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft. Sie ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 297 GB ***** mit den Grundstücksadressen G***** 88 91, auf der eine Wohnhausanlage, bestehend aus insgesamt vier Wohnblöcken…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Antragsgegnerin ist entgegen dem Ausspruch des Rekursgerichts zulässig, weil diesem eine korrekturbedürftige Fehlbeurteilung unterlaufen ist; er ist auch berechtigt. 1.1 Die Antragsgegnerin ist eine Bauvereinigung im Sinne des § 1 Abs 1 WGG; deren Pflicht zur Erhaltung von au…