Spruch Die Revision der beklagten Partei wird als unzulässig zurückgewiesen. Die beklagten Partei ist schuldig, der klagenden Partei zu Handen ihrer Vertreter binnen 14 Tagen die mit EUR 665,66 (hierin enthalten EUR 110,94 USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung zu ersetzen. Hingegen wird der Revi…
Text Entscheidungsgründe: Die klagende Partei schloss 1982 mit Franz L*****, dem Eigentümer des Gebäudes 8054 Graz, *****, einen Pachtvertrag über einen darin befindlichen sog Club-Raum sowie mit der E***** Versicherungs AG eine Feuerversicherung enthaltende Bündelversicherung mit eine dem Versicherungsw…
Rechtliche Beurteilung Zum Problemkreis Doppelversicherung: Hiezu macht die Revisionswerberin dem Berufungsgericht einzig und allein zum Vorwurf, dass es das in § 59 Abs 1 VersVG gesetzlich normierte Bereicherungsverbot dadurch missachtet habe, dass unbeachtet geblieben sei, dass der von der Gebäudeversicherung dem Hausei…