Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß'wird dahin abgeändert, daß der Beschluß des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 39.232,80 bestimmten Kosten des Rechtsmittelverfahrens (darin S 6.538,80 Umsatzsteue…
Text Begründung: Seit 1968 befaßt sich der Geschäftsführer der Klägerin und später diese der mit Planung, Konstruktion und Herstellung von Kanalverbaugeräten. Die Beklagte vertreibt seit Februar 1994 ebenfalls Stahlkanalverbaugeräte. Auf Grund einer vom Geschäftsführer der Beklagten, Ing.Wolfgang A***…
Rechtliche Beurteilung Der gegen diesen Beschluß erhobene außerordentliche Revisionsrekurs der Beklagten ist zulässig, weil - soweit überblickbar - Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zu einem vergleichbaren Sachverhalt fehlt; er ist auch berechtigt. Dem Rekursgericht ist darin beizupflichten, daß Angaben, die bei…