JudikaturJustizRS0040668

RS0040668 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. September 2012

Da die vom Gericht zur Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe angewendeten Erfahrungssätze wie Rechtssätze zu behandeln sind, unterliegen sie auch wie diese der Überprüfung durch die Revisionsinstanz. Hält sie das Revisionsgericht für unrichtig oder fragwürdig, kann es eine Beweisaufnahme über die tatsächliche Ansicht der maßgebenden Verkehrskreise anordnen. - "Blütenblattmarke"

Entscheidungen
9