BundesrechtBundesgesetzeBundesgesetz gegen den unlauteren WettbewerbI. ABSCHNITT ZIVILRECHTLICHE UND STRAFRECHTLICHE BESTIMMUNGEN1. Handlungen unlauteren Wettbewerbes Unlautere Geschäftspraktiken§ 9

§ 9Mißbrauch von Kennzeichen eines Unternehmens

In Kraft seit 20. Juli 2022
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