Spruch Für das Begehren auf Gestattung der Durchführung eines Augenscheines in einem zwischen dem Kläger und einem Dritten anhängigen Prozeß ist der Rechtsweg zulässig. Entscheidung vom 9. Jänner 1952, 3 Ob 743/51. I. Instanz: Kreisgericht St. Pölten; II. Instanz: Oberlandesgericht Wien.…
Text Das Kreisgericht St. Pölten hat in der Rechtssache der klagenden Partei Johann T. gegen Rudolf C. den Antrag des Klägers auf Vornahme eines Lokalaugenscheines im Revier Y. des Stiftes S. mit der Begründung abgewiesen, daß das Stift als Gründeigentümer den Augenschein aus forstwirtschaftlichen Gründe…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Leistungsklagen, die in Verfolgung eines privatrechtlichen Interesses eingebracht werden, sind grundsätzlich zulässig, es sei denn, daß auf Grund besonderer Vorschriften der Rechtsweg versagt ist. Die Verpflichtung eines Dritten zur Vorlegung von Urkunden oder Auskunftssachen in…