JudikaturJustizRS0039856

RS0039856 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Oktober 2017

Enthält das Urteil eines Bezirksgerichtes nicht den Beisatz, es entscheide in Ausübung der Gerichtsbarkeit in Handelssachen, und hatte auch keine der Parteien den Antrag gestellt, dies im Urteil anzuführen, hat das Berufungsgericht durch einen mit drei Berufsrichtern besetzten Senat zu entscheiden.

Entscheidungen
9