Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 11.901,45 S bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten 1.081,95 S Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei erzeugt industriell gefertigte Kachelöfen in Form eines Baukastensystems. Da sie eine Ausweitung des Absatzes auf ganz Österreich plante, wandte sie sich im Sommer 1983 an die Firma Robert C*** Gesellschaft mbH, Unternehmensmakler, Unternehmensberatung und B…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Klägers ist nicht berechtigt. Den Nichtigkeitsgrund des § 503 Abs 1 Z 1 in Verbindung mit § 477 Abs 1 Z 2 ZPO erblickt der Kläger darin, daß das Berufungsgericht, ohne einen fachmännischen Laienrichter aus dem Handelsstande beizuziehen, gemäß § 8 Abs 1 JN in einem Senat von drei Ric…