Spruch Bei Neudurchführung der Verhandlung gemäß § 261 (6) ZPO. besteht keine Möglichkeit, befristete, aber beim zunächst angerufenen Gericht versäumte Einreden nachzuholen Entscheidung vom 3. Juni 1965, 5 Ob 119/65 I. Instanz: Bezirksgericht Hernals; II. Instanz: Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien…
Text Mit der am 7. Juni 1962 beim Bezirksgericht A. übereichten Mahnklage begehrte der Kläger vom Beklagten die Zahlung eines Betrages von 6000 S samt 4% Zinsen seit 2. September 1961 als Restkaufpreis für einen um den Betrag von 14.300 S vom Beklagten gekauften Personenkraftwagen. Das Bezirksgericht A.…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Es unterliegt keinem Zweifel, daß diesfalls der Rechtsstreit im Zeitpunkt der Klagseinbringung (7. Juni 1962) nicht der sachlichen Zuständigkeit des Bezirksgerichtes unterlag, weil der für die Zuständigkeit nach § 55 JN. maßgebende Gesamtbetrag der noch unberichtigten Kapitalsfo…