JudikaturJustizRS0039347

RS0039347 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Januar 2024

Der gleiche Streitgegenstand liegt nur vor, wenn der in der neuen Klage geltend gemachte prozessuale Anspruch sowohl hinsichtlich des Begehrens als auch des rechtserzeugenden Sachverhaltes, also des Klagsgrundes, ident ist mit jenem des Vorprozesses.

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