Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass die Einrede der rechtskräftig entschiedenen Streitsache verworfen wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 1.148,98 EUR (darin enthalten 191,50 EUR USt) bestimmten Kosten des …
Text Begründung: [1] In einem Vorprozess zwischen den Parteien des nunmehrigen Prozesses in denselben Parteirollen wurde mit rechtskräftigem Urteil des Erstgerichts vom 27. 9. 2018 (ua) das Klage begehren, a. zwischen dem Kläger und dem Beklagten werde festgestellt, dass der B eklagte als Pächter der L…
Rechtliche Beurteilung [9] Der Rekurs ist wegen einer aufzugreifenden Fehlbeurteilung des Rekursgerichts zulässig ; er ist im Sinn der Verwerfung der Einrede der rechtskräftig entschiedenen Streitsache auch berechtigt . Folgendes wurde erwogen: [10] 1. Im Verfahren über einen Rekurs gegen einen – hier vorliegenden – „…