Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 1.977,84 EUR bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung (darin 329,64 EUR USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Vorinstanzen haben im Rahmen des über die von der Klägerin erhobene Mietzins und Räumungsklage geführten Verfahrens dem Mietzinsbegehren der Klägerin im Ausmaß von 42.325,95 EUR sA stattgegeben. Das Berufungsgericht billigte die Anwendung österreichischen Rechts, verneinte die Nicht…
Rechtliche Beurteilung 1. Die Wahrnehmung einer bereits vom Berufungsgericht geprüften Nichtigkeit ist in dritter Instanz ausgeschlossen (RIS Justiz RS0042981, RS0035572, RS0039226). Der Versuch des Beklagen, neuerlich die örtliche oder sachliche Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts oder das Fehlen der inländischen G…