JudikaturJustizRS0039226

RS0039226 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Juni 2022

Hat das Berufungsgericht das Vorliegen des Prozesshindernisses der Streitanhängigkeit von Amts wegen geprüft und - wenn auch nur in den Gründen seiner Entscheidung - verneint, liegt darin eine den OGH bindende Entscheidung.

Entscheidungen
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