Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 6.172,20 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S. 1.028,70 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Das Wohnbauprojekt Wien 14., Rosenthalgasse 12, wurde nach dem Konkurs des Bauunternehmens, das die erste Baustufe durchzuführen hatte, von der Firma GVB Grundstückverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH unter Beiziehung des Architekt Heinz P*** fertiggestellt; die Baukos…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der klagenden Partei ist nicht berechtigt. Wie die Vereinbarung vom 16.11.1983 auszulegen ist, ob, wie in der Revisionsbeantwortung erstmals ausgeführt wird, auf Grund ergänzend zu treffender weiterer Tatsachenfeststellungen sich eine mit dem objektiven Erklärungswert nicht übereinstimm…