Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das Urteil des Berufungsgerichts wird dahin abgeändert, dass das Urteil des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 4.490,30 EUR (darin enthalten 337,05 EUR USt und 2.468 EUR Pauschalgebühren) bestimmten Ko…
Text Entscheidungsgründe: Seit 1. 6. 2005 existiert zwischen dem klagenden Betriebsrat und der Beklagten eine Betriebsvereinbarung iSd § 96 Abs 1 Z 1 ArbVG, die Bestimmungen über eine formelle Ermahnung, eine mündliche Verwarnung, eine schriftliche Verwarnung sowie über die Verjährung (Tilgung) mündliche…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil sich die Entscheidung des Berufungsgerichts zur Rechtsunwirksamkeit der Kündigung als korrekturbedürftig erweist. Die Revision ist dementsprechend auch berechtigt. 1. Der klagende Betriebsrat hat (zutreffend) eine Rechtsgestaltungsklage auf Anfechtung der Kündigung n…