JudikaturJustizRS0039015

RS0039015 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Juni 2019

Ist die Kündigung oder Entlassung nach vertragsrechtlichen Grundsätzen rechtsunwirksam, so kommt nicht die Anfechtung nach §§ 105, 106 ArbVG, sondern regelmäßig die Bekämpfung mittels Feststellungsklage in Betracht.

Entscheidungen
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