JudikaturJustizRS0038722

RS0038722 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Dezember 2013

Die grundbücherliche Eintragung eines Fahrrechtes im Zuge der Grundbuchsanlegung lässt die Möglichkeit des Nachweises offen, dass dieses Recht durch Nichtgebrauch erloschen sei. Die Aufstellung und Fortdauer eines tatsächlichen Hindernisses (Errichtung eines Zaunes) ist einem ausdrücklichen Verbot der Ausübung der Servitut gleichzuhalten.

Entscheidungen
26