Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das Teilurteil des Berufungsgerichts wird dahingehend abgeändert, dass das erstgerichtliche Urteil insoweit mit folgender Maßgabe wiederhergestellt wird: „Die beklagten Parteien sind schuldig, die auf dem Grundstück EZ 2485, GB *****, bestehend aus GstNr 2439/2, vor…
Text Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Eigentümer benachbarter Grundstücke. Ihre Rechtsvorgänger haben in einem Übergabs und Dienstbarkeitsvertrag vom 9./18. 5. 2006 die uneingeschränkte Dienstbarkeit des Geh und Fahrrechts in Bezug auf eine im Vertrag festgelegte, durch einen Plan konkretisier…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist berechtigt . 1. Die Rechtsmittelwerber bringen vor, dass die Entscheidung des Berufungsgerichts von 3 Ob 149/09x abweiche. Sämtliche Parteien hätten im Verfahren angegeben, nicht gewusst zu haben, dass die Dienstbarkeitsfläche bebaut bzw bepflanzt worden sei. Im Übrigen sei die Die…