Das Recht der Dienstbarkeit wird durch den Nichtgebrauch verjährt, wenn sich der verpflichtete Theil der Ausübung der Servitut widersetzt, und der Berechtigte durch drey auf einander folgende Jahre sein Recht nicht geltend gemacht hat.
Rückverweise
§ 1488 ABGB bezieht sich nur auf die Ersitzung der Freiheit des Eigentums von Dienstbarkeiten und ist daher auf Benützungsrechte aus dem Miteigentum nicht anwendbar.…
§ 1488 ABGB setzt ein dingliches Dienstbarkeitsrecht voraus. Auch hier beginnt die Verjährung frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem die Ausübung möglich war, aber unterlassen wurde.…
Das bloße Verbot des Mähens und Streuens des Weges reicht für eine Ersitzung der Freiheit vom Wegerecht im Sinn des § 1488 ABGB nicht aus.…
Dienstbarkeit - mangels gegenteiliger Vereinbarung - nicht durch bloßen Nichtgebrauch. Ein solcher könnte dagegen Grundlage einer Verjährung des Dienstbarkeitsrechts entweder gemäß § 1479 ABGB oder gemäß § 1488 ABGB sein (vergleiche SZ 58/98).…
Die Freiheitsersitzung nach § 1488 ABGB ist auch dann möglich, wenn der Berechtigte die Dienstbarkeit bisher nicht ausgeübt hat, aber die Ausübung nach dem Lauf der Dinge möglich gewesen wäre. (vgl…
Als "verpflichteter Teil" nach § 1488 ABGB ist neben dem Eigentümer auch ein blosser Besitzer des belasteten Grundstückes anzusehen. Wird der Besitzer vom Servitutsberechtigten wegen angeblicher Störung der Dienstbarkeit belangt, so kann…
Voraussetzung dafür, daß eine Servitut gemäß § 1488 ABGB durch eine Widersetzlichkeit gegenüber dem Pächter erlischt, ist, daß der Pächter den gesamten Besitz allein ausübt.…
…überprüft werden, weil dies keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs.4 Z 1 ZPO darstellt. Darauf, daß die alte Dienstbarkeit gemäß § 1488 ABGB, also wegen einer Widersetzlichkeit der klagenden Partei, die die beklagten Parteien durch drei Jahre hingenommen haben, erloschen sei, hat sich die klagende Partei in erster…
Die Servitutsverjährung nach § 1488 ABGB setzt nicht voraus, daß der Besitz des sich der Ausübung der Servitut widersetzenden Störers redlich und echt sei.…
…T11, T31]; RS0044358 [T31, T33, T40] uva). [2] 2.1. Dienstbarkeiten verjähren durch bloßen Nichtgebrauch gewöhnlich in 30 Jahren (§ 1479 ABGB). § 1488 ABGB verkürzt diesen Zeitraum auf drei aufeinander folgende Jahre, wenn sich der Verpflichtete über diese gesamte Zeit der Ausübung der Dienstbarkeit widersetzt und der Berechtigte sein…
…auf dem markierten und von ihnen benutzten Parkplatz die dem Kläger eingeräumte Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens beeinträchtigen, oder ob insofern Freiheitsersitzung gemäß § 1488 ABGB eingetreten ist. [2] Die Miteigentümer der Grundstücke 596 und 609/1 haben für sich und ihre Rechtsnachfolger im Eigentum dieser Grundstücke den Rechtsvorgängern des…
…m) kein Zufahren mit zweispurigen Fahrzeugen ermögliche. Von einer völligen Zwecklosigkeit der Dienstbarkeit könne somit keine Rede sein. Die Dienstbarkeit sei auch nicht gemäß § 1488 ABGB verjährt. Die Beklagten hätten der Dienstbarkeit durch das Versperren des Tors kein ernsthaftes Hindernis entgegengesetzt, weil sich die Sperre im Bedarfsfall auf einfache Weise beseitigen…
…worden - wäre ein Recht, wenn es überhaupt möglich gewesen wäre, durch unbeanstandetes und unentgeltliches Baden ein solches zu ersitzen, inzwischen durch Verjährung wieder erloschen (§ 1488 ABGB.); ein solches Recht hätte überdies nur von der Gemeinde für die Allgemeinheit oder von einzelnen Personen für sich ersessen werden können; die Frage einer Ersitzung…
sich der verpflichtete Teil der tatsächlichen Ausübung der Dienstbarkeit widersetzt. Er kann sich aber nicht einer nicht in Anspruch genommenen Dienstbarkeit im Sinne des § 1488 ABGB widersetzen. Die Frist der dreijährigen Freiheitsersitzung nach § 1488 ABGB beginnt mit dem Zeitpunkt der Widersetzlichkeit gegen die tatsächliche Ausübung der Dienstbarkeit zu laufen, während…
…SZ 28/94 Auch Servituten, die nur ein Unterlassen zum Gegenstande haben, verjähren gemäß § 1488 ABGB. Entscheidung vom 6. April 1955, 1 Ob 202/55. I. Instanz: Bezirksgericht Wels; II. Instanz: Kreisgericht Wels. Das Erstgericht hat das Klagebegehren "die Beklagte…
…Rechten, die demnach nicht anzuwenden ist, wenn sich aus dem Gesetz etwas anderes ergibt. Abgesehen von der - hier nicht in Betracht kommenden - Verjährung nach § 1488 ABGB bei Widersetzlichkeit trifft dies aber auf § 1484 ABGB zu, zumal diese Bestimmung in einem mit § 1481 beginnenden, mit "Ausnahmen" überschriebenen Teil des ABGB…
…den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts ist die Revision der Kläger nicht zulässig: 1. Nach § 1488 ABGB verjährt das Recht der Dienstbarkeit durch den Nichtgebrauch, wenn sich der verpflichtete Teil der Ausübung der Servitut widersetzt und der Berechtigte durch drei aufeinanderfolgende Jahre…
…508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen. Begründung: 1. Die Freiheitsersitzung nach § 1488 ABGB ist ein Fall der Verjährung einer bestehenden Dienstbarkeit und erfolgt durch die Inanspruchnahme des Vollrechts durch den Eigentümer der belasteten Liegenschaft in Verbindung mit einer…
…Einzeichnung in seine eigenen Baupläne im Jahre 1992 die Servitut anerkannt. Der Beklagte wandte unter anderem Verjährung durch Nichtgebrauch der Servitut nach § 1488 ABGB ein. Er habe am behaupteten Servitutsweg bereits 1993 eine Mauer errichtet und seither dort laufend Fahrzeuge abgestellt, wodurch er sich der Ausübung der Servitut über…
…vom Besitzer des dienenden Grundstücks abgestellt wurden. Als Widersetzender kommt aber nur der Eigentümer (Besitzer) des dienenden Grundstücks in Frage, weil § 1488 ABGB ausdrücklich normiert, dass das Recht der Dienstbarkeit durch den Nichtgebrauch verjährt, wenn sich „der verpflichtete Teil" der Ausübung der Servitut widersetzt; verpflichtet ist der…
…Bestands des Dienstbarkeitsrechts empfehlen müssen. Im Antwortschreiben vom 29. 11. 2005 verfocht der damalige Vertreter der Beklagten die Ansicht, die behauptete Dienstbarkeit sei gemäß § 1488 ABGB erloschen. Die Beklagten seien jedoch zu Verhandlungen über eine Dienstbarkeitseinräumung bereit, wenn der Kläger eine zwölf Punkte umfassende, in diesem Schreiben vorformulierte Vereinbarung akzeptiere. Im…
…qualifiziert werden. Diese und der Kläger als ihr Rechtsnachfolger hätten das Recht ersessen, über den Lichthof Licht und Luft zu beziehen. Eine Freiheitsersitzung nach § 1488 ABGB hätten die Beklagten nicht eingewendet. Das Berufungsgericht änderte dieses in seinem klagsabweisenden Teil unbekämpft gebliebene Urteil dahin ab, dass es auch das Wiederherstellungs- und das…
…nicht zulässig: Das Berufungsgericht hat seinen Zulässigkeitsausspruch damit begründet, es bestehe keine einheitliche Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zur Frage (des Beginns) des Fristenlaufs nach § 1488 ABGB; einerseits werde der Standpunkt vertreten, dass ein Widersetzen (gegen eine Dienstbarkeit) nur dort möglich sei, wo diese tatsächlich ausgeübt wird, andererseits werde für den Beginn…
…den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) Ausspruch des Berufungsgerichts ist die Revision der Kläger nicht zulässig: Nach § 1488 ABGB verjährt das Recht der Dienstbarkeit durch den Nichtgebrauch, wenn sich der verpflichtete Teil der Ausübung der Servitut widersetzt und der Berechtigte durch drei aufeinander folgende…
bloßen Nichtgebrauchs des Rechts (§§ 1479, 1485 ABGB) oder um die Verjährung infolge eines Widerstands des Verpflichteten gegen die Rechtsausübung (Freiheitsersitzung; usucapio libertatis, § 1488 ABGB) handelt.…
…§ 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen. Begründung: 1. Nach § 1488 ABGB verjährt das Recht der Dienstbarkeit durch den Nichtgebrauch, wenn sich der verpflichtete Teil der Ausübung der Servitut widersetzt und der Berechtigte durch drei aufeinander folgende…
…derartige Servitut durch Einschränkungen des Wegerechtes auf die Berechtigten durch eine Verbotstafel und andere Maßnahmen des Beklagten ab 1982 infolge Freiheitsersitzung im Sinne des § 1488 ABGB im Klagszeitpunkt verjährt gewesen. Das Erstgericht gab - nach Aufhebung seines stattgebenden Urteils vom 6.12.1987 (ON 24) durch den Beschluß des Landesgerichtes Salzburg vom 25.5.1988 (ON…
…weist mit Recht darauf hin, daß die von den Beklagten 1985 aufgestellte Tafel "nur für Berechtigte" schon deshalb nicht als Widersetzlichkeit im Sinn des § 1488 ABGB angesehen werden kann, weil sich der Kläger als Dienstbarkeitsberechtigter fühlte und angesichts der ihm zugegangenen Erklärung des Rechtsvertreters der Beklagten, der Vertrag über ein Geh…
…der gefaßten Quelle sowie b) der Wasserleitung auf ihrer Liegenschaft zugunsten der Liegenschaft des klagenden Landwirts einzuwilligen, und nahm bereits damals zur Verjährung nach § 1488 ABGB eingehend Stellung. Inhaltlich besaß damit der Kläger eine nun verbücherte Felddienstbarkeit, die vergleichbar den Rechten der Wasserschöpfung nach § 496 ABGB und der Wasserleitung nach…
…das Recht, über die Zufahrt zu gehen , vom Schreiben der Nebenintervenientin nicht tangiert ist. Zum Vorbringen, der Abschluss der Vereinbarungen habe zur Freiheitsersitzung nach § 1488 ABGB geführt, ist bereits jetzt festzuhalten, dass sich aus den bisherigen Feststellungen sowie aus dem Urkundeninhalt weder ein Anerkenntnis oder ein Verzicht auf, noch ein Verbot…
…einer gerichtlichen Benützungsregelung (RIS Justiz RS0013630). 3.3 Im vorliegenden Fall liegt keine Servitut vor, weshalb die Grundsätze nach § 484 ABGB und § 1488 ABGB nicht, auch nicht analog, zur Anwendung gelangen. Außerdem kommen die Prinzipien des § 484 ABGB nicht einmal auf eine Dienstbarkeit zur Anwendung, wenn diese…
…Erdbodenniveau generell untersagt werden, jedoch hätten sich die Kläger zwischen 1983 bis 1996 nie dagegen ausgesprochen, sodass die Voraussetzungen für eine Freiheitsersitzung nach § 1488 ABGB vorlägen. Das zweite Begehren (betreffend den Dachaufbau) erweise sich überdies als schikanös, weil - ausgehend von einer mit dem Überbau verbundenen Kostenbelastung zwischen S …
…ihr aber auch eine solche nicht bekannt habe sein können, liege in der Tatsache der Verpachtung keine Widersetzung gegen eine Dienstbarkeit im Sinne des § 1488 ABGB. Das Erstgericht hat das Begehren auf Feststellung, daß dem Beklagten persönlich kein Zugangsrecht vom Grundstück 279/53 über die ihr vorgelagerte Landfläche des Grundstückes 179…
…Vorliegens erheblicher Rechtsfragen iSd § 502 Abs 1 ZPO nicht zulässig. Die vom Berufungsgericht bei Erörterung der „Freiheitsersitzung“ nach § 1488 ABGB erörterte Frage des Einflusses einer erfolgreichen Wiederaufnahmsklage auf den Fristlauf ist vorliegend nicht zu beantworten, weil es nicht darauf ankommt, ob die vereinbarte oder ersessene…
…noch die Frage zu klären sei, unter welchen Voraussetzungen ein rechtswirksam begründetes, mangels geeigneter Weganlage aber noch nie ausgeübtes Fahrtrecht durch eine Freiheitsersitzung iSd § 1488 ABGB verjähren könne. Tatsächlich besteht aber bereits eine gefestigte Rechtsprechung zu den Grundsätzen einer solchen Freiheitsersitzung: Während in der älteren Judikatur noch die Auffassung vertreten wurde…
…Übrigen (Parkplatz 2) ab. Hinsichtlich Parkplatz 1 hätten sich die Beklagten der Ausübung der Servitut widersetzt, sodass das Fahrtrecht insofern nach § 1488 ABGB erloschen sei. Hinsichtlich Parkplatz 2 seien Fahrzeuge jedoch nur fallweise abgestellt worden, was die Kläger nicht ausreichend wahrnehmen hätten können bzw woraufhin die Kläger…
…allenfalls ersessenen Servitut widersetzt. Die Kläger hätten sich durch drei aufeinanderfolgende Jahre nicht bemüht, ihr behauptetes Wegerecht durchzusetzen, sodaß allfällige Rechte durch Nichtgebrauch gemäß § 1488 ABGB verjährt seien. Die Kläger bestritten all dies. 1991 habe der Beklagte die ursprüngliche Wegtrasse wiederhergestellt, indem er den seinerzeit vorhandenen Mais abgemäht habe. Ein Stacheldrahtverhau…
…Bauverfahren ihre Zustimmung gegeben. Deshalb könne aber auch nicht gesagt werden, dass sich die Rechtsvorgänger der Klägerin durch die Bauführungen der Dienstbarkeit iSd § 1488 ABGB widersetzt hätten. [6] Das Erstgericht stellte mit seinem Urteil zwischen den Streitteilen fest, „dass bei der zu EZ 2* Gst Nr 9…
…Teil der Ausübung des Rechts widersetzt, was bei einer nicht in Anspruch genommenen Servitut ausgeschlossen ist (RIS-Justiz RS0034271; Bydlinki in Rummel³ § 1488 ABGB Rz 2). Unmöglichkeit der künftigen Ausübung liegt nach den Feststellungen der Tatsacheninstanzen nicht vor. Der Beklagte hat auf die Unzulässigkeit der Revision hingewiesen. Die…
worden war, schon durch die Errichtung eines Zaunes, erst recht aber dann durch die Aufführung eines Gebäudes unbenützbar geworden ist, liegt bereits der in § 1488 ABGB vorausgesetzte Widerstand des Verpflichteten von dem Zeitpunkt an, in welchem der Berechtigte von diesen der Ausübung der Dienstbarkeit entgegenstehenden Hindernissen Kenntnis erlangte. Daß er bei…