JudikaturJustizRS0037972

RS0037972 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Februar 2024

Sogenannte "überschießende Feststellungen" der ersten Instanz - tatsächliche Feststellungen, die an sich nicht durch ein entsprechendes Prozessvorbringen gedeckt sind, können bei der rechtlichen Beurteilung nicht unberücksichtigt bleiben.

Entscheidungen
176