Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien die mit 2.071,20 EUR bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung (darin enthalten 345,20 EUR an USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Klägerin zeigt in ihrer Revision keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO auf, sodass diese – ungeachtet des nicht bindenden Zulässigkeitsausspruchs des Berufungsgerichts – als nicht zulässig zurückzuweisen ist. Die folgende Begründung kann sich auf die Ausführung der Zurückw…
Rechtliche Beurteilung 1. Die Richtigkeit der von den Vorinstanzen getroffenen – in dritter Instanz unangreifbaren – Feststellungen kann vom Obersten Gerichtshof, der keine Tatsacheninstanz ist, nicht überprüft werden (RIS Justiz RS0042903 [T5 bis T8]). 2.1. Die Bekämpfung der Rechtsansicht des Berufungsgerichts zur Vere…