JudikaturJustizRS0037465

RS0037465 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. März 2013

Das Begehren der Löschungsklage ist auf Unwirksamerklärung und Löschung der bekämpften bücherlichen Eintragung zu richten, nicht auf Einwilligung in die Einverleibung der Löschung.

Entscheidungen
28