Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das Berufungsurteil wird dahin abgeändert, dass das Ersturteil einschließlich der Kostenentscheidung wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 2.054,42 EUR bestimmten Kosten der Rechtsmittelverfahren (darin enthalten 228,…
Text Entscheidungsgründe: In dritter Instanz ist folgender Sachverhalt unstrittig: Die Klägerin ist Eigentümerin eines PKW ( mit Anschaffungskosten von 151.000 EUR [s ./B] ). Am 26. März 2004 schloss sie mit einer GmbH (in der Folge: Werkbestellerin) einen Leasingvertrag auf unbestimmte Zeit, der von der…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und berechtigt , weil das Berufungsgericht das Zurückbehaltungsrecht der Beklagten auf einen Rechtsgrund stützt, den die Beklagte in erster Instanz gar nicht geltend machte, und damit das Neuerungsverbot des § 482 ZPO unbeachtet ließ. 1. Die Beklagte als Werkunternehmerin h…