Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 1.476,15 S bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagte lebte mit ihrem im Jahr 1948 verstorbenen Gatten W***** F***** seit vielen Jahren in Bolivien. Die Klägerin war mit seinem im Jahr 1943 verstorbenen Neffen Dr. F***** F***** verheiratet. Als Treuhänder des W***** F***** und der Beklagten und mit deren Mitteln erwarb…
Rechtliche Beurteilung Die Beklagte beantragt der Revision keine Folge zu geben. Die Revision ist nicht berechtigt. Ihr Versuch darzulegen, die Klägerin behaupte im Wiederaufnahmsprozess nichts anderes als im Vorprozess, geht fehl. Ihr Vorbringen ging seinerzeit lediglich dahin, dass die Treugeber darauf verzichteten bei …