Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, den klagenden Parteien die mit 1.047,52 EUR (darin 174,58 EUR USt) bestimmten Kosten der Rekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Das (klagestattgebende) Urteil des Erstgerichts wurde dem Prozessvertreter der Beklagten am 24. 12. 2013 im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs zugestellt. Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Berufungsgericht die dagegen erhobene Berufung, die am 4. 2. 2014 verfasst und im elektr…
Rechtliche Beurteilung Der dagegen erhobene Rekurs der Beklagten ist nicht berechtigt. Die Rekurswerberin vertritt ohne auf die vom Berufungsgericht dargelegte gegenteilige höchstgerichtliche Judikatur einzugehen die Auffassung, eine Zustellung im Zeitraum der Fristenhemmung vom 24. 12. bis 6. 1. sei ebenso zu behandeln…