JudikaturJustizRS0036496

RS0036496 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. März 2023

Wurde das Urteil innerhalb der Sommergerichtsferien zugestellt, dann endet, soweit es sich um keine Ferialsache handelt, die vierwöchige Berufungsfrist mit Ablauf des 22. September.

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