JudikaturJustizRS0036492

RS0036492 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Juni 2007

Die Zustellung der Beschuldigtenladung durch Hinterlegung ist auch für das Abwesenheitsverfahren (§§ 427, 459) hinreichend. Sie setzt jedoch voraus, dass der Beschuldigte die Möglichkeit hatte, von den Aufforderungen nach §§ 104, 106 ZPO zu erfahren und sie zu befolgen.

Entscheidungen
36