Spruch Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen.…
Text Begründung: Am 6.12.1993 schlossen die Streitteile einen gerichtlichen Vergleich, mit welchem die Beklagten die eingeklagten Forderungen im Gesamtbetrag von S 5,391.579,20 sA als zu Recht bestehend anerkannten (Punkt 1 dieses Vergleiches = AS 61). Sie vereinbarten, daß der Vergleich "rechtskräftig…
Rechtliche Beurteilung Der gegen diese Entscheidung des Rekursgerichtes erhobene Revisionsrekurs der Klägerin ist unzulässig. Es ist der Klägerin durchaus zuzubilligen, daß lediglich für Vergleiche vor einem Bezirksgericht, selbst wenn deren Betrag oder Geldeswert S 30.000,-- übersteigt, keine Anwaltspflicht besteht, un…