Spruch Der außerordentliche Revisionsrekurs wird, soweit er sich gegen die Zurückweisung des Rekurses ON 36 richtet, zurückgewiesen. Im Übrigen wird ihm Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben, soweit damit auch der Rekurs ON 51 zurückgewiesen wurde. Dem Rekursgericht wird die neuerlic…
Text Begründung: Mit Beschluss vom 28. 1. 2000 setzte das Erstgericht nach Einvernahme des Verpflichteten und Ergänzung des Schätzungsgutachtens den Schätzwert der den Gegenstand des Zwangsversteigerungsverfahrens bildenden Liegenschaft des Verpflichteten mit S 1,261.701 fest. In einer von ihm selbst …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist teilweise zulässig, teilweise unzulässig. Was die Zurückweisung der vom Verpflichteten selbst eingebrachten, als Rekurs behandelte Eingabe ON 36 angeht, werden im Revisionsrekurs keine erheblichen Rechtsfragen im Sinne des gemäß § 78 EO maßgebenden § 528 Abs 1 ZPO geltend g…