Spruch Die Rekurse werden zurückgewiesen. Die klagenden Parteien sind schuldig, der beklagten Partei die mit 2.480,29 EUR (hierin enthalten 413,38 EUR USt) bestimmten Kosten der Rekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. Die klagenden Parteien haben die Kosten ihrer Rekursbeantwortung selbst zu tragen…
Text Begründung: Die Kläger investierten im Jahr 2010 über Beratung der späteren Schuldnerin (im Folgenden: Beklagte) insgesamt 52.032,65 EUR in die – mittlerweile ebenfalls insolvente – H***** AG. Die Berater der Beklagten klärten die Kläger unrichtig über das (riskante) Produkt auf, indem sie es als si…
Rechtliche Beurteilung Die Rekurse sind entgegen dem – den Obersten Gerichtshof nicht bindenden – Ausspruch des Berufungsgerichts nicht (mehr) zulässig . 1.1. Die Kläger stehen auf dem Standpunkt, der Aufhebungsbeschluss sei verfehlt, weil eine Feststellung der Werthaltigkeit ihrer Veranlagungen nicht zu erfolgen habe; ri…