Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden als nichtig aufgehoben und der Antrag, aufgrund des Schenkungsvertrages vom 6. September 2004 und der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vom 22. September 2004 im Grundbuch der Katastralgemeinde ***** ob d…
Text Begründung: Der Antragsteller und Iris P***** sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ *****. Der Antragsteller brachte einen Schriftsatz ein, der von ihm nicht unterfertigt ist und in dem wie im Spruch ersichtlich begehrt wird. Laut Amtsvermerk der Rechtspflegerin auf dem Vorlagebericht an…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, er ist auch berechtigt. Im Grundbuchsverfahren gelten, soweit nichts anderes bestimmt wird, die Vorschriften über das Verfahren in Außerstreitsachen (§ 75 Abs 2 GBG). Grundbuchsgesuche können sowohl schriftlich als auch mündlich angebracht werden (§ 83 Abs 1 GBG). N…