JudikaturJustizRS0035266

RS0035266 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Mai 2021

Die Richtigstellung der Parteienbezeichnung findet dort ihre Grenze, wo es sich um den Mangel der Sachlegitimation handelt. Dieser kann nicht im Wege der Berichtigung beseitigt werden.

Entscheidungen
27