Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird teilweise dahin abgeändert, daß es einschließlich des bestätigenden Teiles zu lauten hat: "Die beklagte Partei ist schuldig, dem Kläger ab 21.12.1990 für die Folgen des Dienstunfalles vom 19.12.1988 eine Versehrtenrente im Au…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger erlitt am 19.12.1988 einen Dienstunfall. Mit einem am 19.12.1990 zur Post gegebenen Antrag, der am 21.12.1990 bei der beklagten Partei einlangte, begehrte er die Gewährung einer Versehrtenrente im Ausmaß von 20 vH der Vollrente. Mit Bescheid vom 9.1.1992 gewährte di…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist teilweise berechtigt. Strittig ist ausschließlich, ob durch die Postaufgabe am 19.12.1990 die Frist des § 32 Abs 3 B-KUVG gewahrt wurde. Der Kläger vertritt in seinem Rechtsmittel weiterhin den Standpunkt, für die Frage, ob die Antragstellung innerhalb Zweijahresfrist des § 32 Ab…