Spruch Der Revisionsrekurs wird, soweit er die in Punkt I der zweitinstanzlichen Entscheidung genannten Beschlüsse des Erstgerichts ON 26, ON 27, ON 31 und ON 39, betrifft, zurückgewiesen. Im Übrigen, also im Betreff des in Punkt I der zweitinstanzlichen Entscheidung genannten Beschlusses des Erstgerichts …
Text Begründung: In Punkt I seiner Entscheidung hat das Oberlandesgericht als Rekursgericht den Rekurs der Klägerin gegen den erstinstanzlichen Beschluss ON 26, mit dem die Verfahrenshilfe für erloschen erklärt und ihr der Erlag eines Kostenvorschusses in Höhe von 2.000 EUR aufgetragen wurde, sowie den B…
Rechtliche Beurteilung Soweit sich der Revisionsrekurs der Klägerin gegen diese beiden letztgenannten und bestätigenden Entscheidungen des Rechtsmittelgerichts richtet, ist er gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO mangels Vorliegens der dort vorgesehenen Ausnahme jedenfalls unzulässig. Soweit er sich gegen die Beschlüsse des Erstge…