JudikaturJustizRS0034650

RS0034650 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Januar 2015

Keine ordnungsgemäße Fortführung des Prozesses, wenn Kläger trotz beschlußmäßiger Auferlegung eines Kostenvorschusses zur Durchführung eines von ihm beantragten Sachverständigenbeweises den Vorschuß durch längere Zeit nicht erlegt und keine weiteren Anträge stellt.

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14