JudikaturJustizRS0034513

RS0034513 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Dezember 2023

Bei einer mit Schriftsatz vorgenommenen Klagserweiterung wird die Verjährung dieses Anspruches mit dem Zeitpunkt unterbrochen, zu dem der sie mitteilende Schriftsatz bei Gericht eingebracht wird.

Entscheidungen
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