JudikaturJustizRS0034016

RS0034016 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Januar 2024

Ipso iure compensatur. Keine Verjährung der aufrechnungsweise eingewendeten Gegenforderung, wenn diese im Zeitpunkt der Entstehung der Hauptforderung noch nicht verjährt war.

Entscheidungen
36