Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 908,64 EUR (darin 151,44 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ließ auf ihrer Liegenschaft unter anderem eine Reithalle mit Pferdestall errichten. Sie beauftragte den Beklagten 1998 mit der Planung, Ausschreibung, Gesamtkoordination und Bauaufsicht für die Um- und Neubauten. Die Bauarbeiten wurden im März 2001 abgeschlossen. Im…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Beklagten ist zulässig, aber nicht berechtigt. 1. Im Prozess kann die Aufrechnung als Schuldtilgungseinwand, der sich auf eine (vor oder während des Prozesses) bereits vollzogene (außergerichtliche) Aufrechnung stützt, oder durch prozessuale Aufrechnungseinrede geltend gemacht werde…