Spruch Soweit sich die Revision der beklagten Parteien gegen die Abweisung der Teilforderung von 359,73 EUR richtet, wird sie zurückgewiesen. Im Übrigen wird beiden Revisionen nicht Folge gegeben. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei die mit 2.455,92 EUR (darin en…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin lieferte der Erstbeklagten, deren persönliche Gesellschafterin die Zweitbeklagte ist, regeltechnische Komponenten zur Durchführung von verschiedenen Bauvorhaben. Die Posten-Liste vom 6. 12. 1999 wies einen Saldo von 3,976.750 S (289.001,69 EUR) aus. Hierauf leistete…
Rechtliche Beurteilung Im Übrigen sind beide Revisionen zulässig, aber nicht berechtigt. Der Revision der Beklagten ist soweit beizupflichten, als ein Verschulden der Erstbeklagten am Ölaustritt und am dadurch hervorgerufenen Schaden der Nebenintervenientin L***** GmbH nicht erkennbar ist. Sie war weder für die Planung de…