JudikaturJustizRS0033628

RS0033628 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Oktober 2017

Bei Bemessung des verschafften Nutzens ist nach Berücksichtigung aller Umstände auch unter Heranziehung des § 273 ZPO grundsätzlich der Leistungszeitpunkt maßgebend.

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