Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 445,82 EUR (darin enthalten 74,30 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen vierzehn Tagen zu ersetzen. …
Text Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind zu gleichen Anteilen Miteigentümer einer Liegenschaft, wobei den Miteigentumsanteilen jeweils das ausschließliche Nutzungsrecht (Wohnungseigentum) an bestimmten Liegenschaftsteilen (Wohnung, Garten, Garage samt Zufahrt) zugeordnet ist. Der Kläger ist der On…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Klägers ist zulässig, jedoch nicht berechtigt. Zum Begehren auf Entfernung (von Teilen) der Alarmanlage hat das Erstgericht ausgeführt, dass dafür weder allgemeine Teile der Liegenschaft in Anspruch genommen worden wären noch eine Störung des Klägers durch Geräusche eintrete. Dem ha…