Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. In der Entscheidung über die Einreden der mangelnden inländischen Gerichtsbarkeit und der mangelnden örtlichen Zuständigkeit wird der angefochtene Beschluss aufgehoben und die Entscheidung des Erstgerichts (Abweisung der genannten Einreden), wiederhergestellt.…
Text Begründung: Über das Vermögen der B.***** GmbH wurde mit Beschluss des Handelsgerichts Wien vom 5. 12. 2003 das Konkursverfahren eröffnet, die allgemeine Prüfungs und Berichtstagsatzung wurde auf den 5. 2. 2004 anberaumt. Die Beklagte meldete eine Konkursforderung in Höhe von 214.490.536,56 EUR an,…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist aus den vom Rekursgericht genannten Gründen zulässig, er ist teilweise auch berechtigt . I. Voranzustellen ist, dass der Oberste Gerichtshof bereits in einem in diesem Verfahren früher ergangenen Beschluss (8 Ob 95/07i) auf die ständige Rechtsprechung verwiesen hat, wonach di…