JudikaturJustizRS0032968

RS0032968 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Mai 2017

Den Einzelrechtsnachfolgern (hier: Zessionar) der Hauptprozessparteien ist die aktive und passive Rechtsmittelklagelegitimation abzusprechen. Das im Verfahren mit dem Überträger ergehende Urteil wirkt auch gegen den Übernehmer.

Entscheidungen
6