Spruch Der Revision der beklagten Partei wird teilweise Folge gegeben. Das angefochtene Urteil, das in seinem das Teilbegehren von S 1,280.000, - s.A. abweisenden Teil als unangefochten unberührt bleibt, wird in seinem stattgebenden Teil in Ansehung des Zuspruches von S 416.533,57 samt 9 % Zinsen aus S 29…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 20.10.1983 Geschäftsführer der am 19.2.1986 in Konkurs verfallenen P***** Gesellschaft mbH. Der Beklagte war bis Jänner 1986 deren Angestellter und in dieser Funktion für den technischen Bereich des Unternehmens verantwortlich. Da sich die Gesellschaft in Li…
Rechtliche Beurteilung Gemäß § 1358 ABGB tritt, wer eine fremde Schuld bezahlt, für die er persönlich oder mit bestimmten Vermögensstücken haftet, in die Rechte des Gläubigers ein und ist befugt, von dem Schuldner den Ersatz der bezahlten Schuld zu fordern. Haben für den nämlichen ganzen Betrag mehrere Personen Bürgschaft…