Spruch Der außerordentlichen Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, daß es einschließlich seines bereits in Rechtskraft erwachsenen Teiles lautet: "Das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, der klagenden Partei S 1,000.000,-- samt 4 % Zinsen seit 19.9.1995…
Text Entscheidungsgründe: Am 2.11.1994 wurde über das Vermögen der D***** GmbH (in der Folge: Gemeinschuldnerin) das Konkursverfahren eröffnet und der Beklagte zum Masseverwalter bestellt. Die Klägerin meldete zuletzt im Konkurs ihre Forderung mit einem Betrag von S 9,044.383,07 an, wovon der Masseverw…
Rechtliche Beurteilung Entgegen der den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Auffassung des Berufungsgerichtes ist die Revision zulässig, weil zur Frage, in welcher Form der nach dem Plenarbeschluß SZ 11/15 und der daran anknüpfenden ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes für die Publizität der Sicherungszes…