JudikaturJustizRS0032433

RS0032433 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Oktober 1975

Der Umstand, daß die Hypothek der Darlehensgeberin noch vor ihrem Übergang auf den Mitschuldner der Darlehensnehmerin und Liegenschaftseigentümerin aus einem Grund, auf den der Mitschuldner keinen Einfluß nehmen kann - etwa durch Verzicht der Darlehensgeberin auf den Fortbestand der hypothekarischen Besicherung -, zum Erlöschen kommen kann, sodaß der Mitschuldner im Falle der nachherigen Einlösung der Schuld auf der Liegenschaft der Darlehensnehmerin nicht gesichert wäre, rechtfertigt die Doppelbesicherung des Mitschuldners durch Einverleibung einer Höchstbetragshypothek zugunsten seiner etwaigen künftigen Rückgriffsforderung.