Spruch Dem außerordentlichen Revisionsrekurs wird Folge gegeben . Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert, dass die Entscheidung des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die Klägerin ist schuldig, der Beklagten die mit 3.874,50 EUR (darin 407,25 EUR Umsatzsteuer und 1.431 EUR Barauslagen) bestimmt…
Text Begründung: Die Klägerin war bis zu ihrem Rücktritt am 26. 1. 2017 amtsführende Stadträtin für Gesundheit und Soziales in W*****. In ihre Amtszeit fiel der Bau des Krankenhauses *****, eines Krankenhausneubaus des W***** in W*****. Bei diesem Bau kam es zu Überschreitungen des Kostenplans, welche se…
Rechtliche Beurteilung Der außerordentliche Revisionsrekurs ist zulässig; er ist auch berechtigt. 1. Nach § 1330 Abs 2 ABGB ist derjenige berechtigt, Ersatz zu fordern, wenn jemand Tatsachen verbreitet, die seinen Kredit, seinen Erwerb oder sein Fortkommen gefährden und deren Unwahrheit dieser kannte oder kennen musste. N…