Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Aufhebungsbeschluss wird aufgehoben und in der Sache selbst zu Recht erkannt, dass das Urteil des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit EUR 1.827,30 (darin enthalten EUR 304,55 Umsatzsteuer…
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagte beabsichtigte, ein Haus zu errichten. Ab 1998 führte sie „Entwurfsbesprechungen" mit dem Geschäftsführer der klagenden Partei, Christian W*****. Am 8. 4. 2000 kam es in Anwesenheit der Eltern der Beklagten und einer weiteren Person zu einem etwa dreistündigen Treff…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist zulässig, weil das Berufungsgericht den Sachverhalt unzutreffend nach den nur den Werkvertrag betreffenden Regelungen des § 1168 Abs 1 ABGB und des § 27a KSchG beurteilt hat. Das Rechtsmittel ist auch berechtigt. Die klagende Partei geht in ihrem Rekurs erkennbar weiterhin davon aus, …