Spruch D er außerordentlichen Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen, die im Übrigen in Rechtskraft erwachsen sind und von dieser Entscheidung unberührt bleiben, werden im Umfang der Abweisung des Teilbegehrens von 12.472,73 EUR samt 4 % Zinsen aus 7.452,38 EUR ab 12. 9. 2016, aus 3.395,…
Text Begründung: [1] Die Klägerin ist Polizist i n. Sie wurde vom Beklagten im Zug einer Amtshandlung (Festnahme) am 10. 7. 2016 durch mehrere Tritte verletzt. D urch diesen Angriff erlitt sie eine Knorpelfraktur der inneren Oberschenkelrolle und einen Riss am Hinterhorn des Innenmeniskus am rechten Kn…
Rechtliche Beurteilung [22] Die Revision ist zulässig, weil das Berufungsgericht mit der sofortigen Abweisung der Teilbegehren, die es im Gegensatz zum Erstgericht als nicht ausreichend bestimmt und unschlüssig ansah, eine Überraschungsentscheidung getroffen hat. Die Revision ist daher im Sinn des Aufhebungsantrags auch…