JudikaturJustizRS0030748

RS0030748 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Dezember 2023

Die in ständiger Rechtsprechung zu § 503 Z 2 ZPO vertretene Auffassung, dass vom Gericht zweiter Instanz verneinte Mängel erster Instanz nicht mehr vom Obersten Gerichtshof zu überprüfen sind, hat auch für den - inhaltlich völlig gleichen - § 15 Z 2 AußStrG zu gelten.

Entscheidungen
133