Art. 42
Art. 42 — WGN 1989
Art. 42 — WGN 1989
Verknüpfungen & Referenzen
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 343/1989
Inkrafttretungsdatum
01. August 1989
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12035014
Zuletzt nach Updates gesucht am
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut:
(Anm.: Z 1 bis Z 12: Betrifft andere Gesetzesnovellen.)
13. hinsichtlich der übrigen Bestimmungen der Bundesminister für Justiz.
Entscheidungen 940
ℹ️ Hinweis: Leider können wir derzeit aufgrund technischer Einschränkungen hier keine zusätzlichen Entscheidungen laden. Bitte lass uns wissen, ob diese Funktion für dich wichtig ist. Kontaktiere dazu bitte Timon unter hallo@gesetzefinden.at.
In der Zwischenzeit kannst du den Paragraphen in unsere Suchfunktion eingeben und nach Entscheidungen oder Rechtssätzen filtern.
Rechtssätze 19
ℹ️ Hinweis: Leider können wir derzeit aufgrund technischer Einschränkungen hier keine zusätzlichen Entscheidungen laden. Bitte lass uns wissen, ob diese Funktion für dich wichtig ist. Kontaktiere dazu bitte Timon unter hallo@gesetzefinden.at.
In der Zwischenzeit kannst du den Paragraphen in unsere Suchfunktion eingeben und nach Entscheidungen oder Rechtssätzen filtern.