Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien die mit S 4.668,18 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 424,38 an Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger war grundbücherlicher Eigentümer zu 46/1349-Anteilen der Liegenschaft EZ 236, KG Hernals, 1170 Wien, Thelemangasse 7, wobei mit diesen Anteilen das Wohnungseigentum an der Wohnung top. Nr. 6 untrennbar verbunden war. Er beabsichtigte im Verlauf des Jahres 1979, diese…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Den Vorinstanzen war es entgegen der Ansicht des Klägers nicht verwehrt, die Klage aufgrund der im ersten Rechtsgang erhobenen Verjährungseinrede der Beklagten, welcher der Kläger nichts entgegenhielt, im zweiten Rechtsgang abzuweisen, mögen sie sich auch in ihren …