Spruch Der Revision der Klägerin wird nicht Folge gegeben. Hingegen wird der Revision des Beklagten dahin Folge gegeben, daß das Urteil des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die Klägerin ist schuldig, dem Beklagten die mit S 21.871,70 (darin S 3.631,95 Umsatzsteuer und S 80,- Barauslagen) bestimmten…
Text Entscheidungsgründe: Der Beklagte war seit 1.11.1985 bei der Klägerin als Angestellter beschäftigt. Mit einer als "Aktenvermerk" überschriebenen Vereinbarung vom 15.7.1987 trafen die Parteien eine "Gehaltsregulierung" dahingehend, daß neben der kollektivvertraglichen Entlohnung eine schon bisher …
Rechtliche Beurteilung Dem Berufungsgericht ist zwar beizupflichten, daß aus dem Entgeltcharakter einer Leistung keine besonderen Einschränkungen für Rückersatzklauseln abzuleiten sind, soweit kein zwingender Entgeltanspruch (aus Kollektivvertrag, Satzung oder Mindestlohntarif, allenfalls aus BV) besteht (vgl Floretta in…