JudikaturJustizRS0028912

RS0028912 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Mai 2015

Auch die "Lohnkosten" des Dienstgebers können vereinbarungsgemäß zurückgefordert werden, soweit die Ausbildung mit keiner Verwendung verbunden und keine Erfüllung des Dienstvertrages ist.

Entscheidungen
8